Produktpalette

Unsere Experten helfen Ihnen, ein maßgeschneidertes

Darlehen zu finden. Abgestimmt auf Ihre persönlichen

Bedürfnisse suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot

von mehr als


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Darlehen zu finden. Abgestimmt auf Ihre persönlichen

Bedürfnisse suchen wir für Sie aus dem Kreditangebot

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400 Darlehensge

400 Darlehensgebern einen Hypotheken-

kredit, der genau zu Ihnen passt.

compexx Finanz AG ver-

mittelt und berät umfassend und ist nicht an einen oder

mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht aus-


bern einen Hypotheken-

kredit, der genau zu Ihnen passt.

compexx Finanz AG ver-

mittelt und berät umfassend und ist nicht an einen oder

mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht aus-


schließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

Vergütung für Beratungsleistungen

compexx Finanz AG berechnet Ihnen für die Beratungs-

leistungen keine Vergütung und es entstehen Ihnen keine

Kosten.


BERATUNGSLEISTUNGEN VON IMMOBILIAR-VERBRAUCHERDARLEHENSVERTRÄGEN

Wünschen Sie Beratungsleistungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge, sind wir verpflichtet, Sie rechtzeitig vor Erbringung einer Beratungsleistung für einen

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag oder vor Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags nach Maßgabe des Artikels 247 § 18 EGBGB zu informieren.

Name und Anschrift des Darlehensvermittlers

compexx Finanz AG . Am Dreifaltigkeitsberg 9 93059 Regensburg .

E-Mail: info@compexx-finanz.de

Gesetzlicher Vertretungsberechtigter der compexx Finanz AG

Markus Brochenberger Vors. & Martin Lütkehaus

Eintragung im Handelsregister

Amtsgericht REGISTERGERICHT REGENSBURG, HRB 11113. Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist jedem zu Informationszwecken gestattet (§ 9 HGB). Die Ein-

tragungen im Handelsregister können über das Internet abgerufen werden.

(www.unternehmensregister.de)

Interner Ansprechpartner für Beschwerden

Frank Hofmann . Am Dreifaltigkeitsberg 9 93059 Regensburg .

E-Mail: info@compexx-finanz.de

Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Bei Streitigkeiten mit dem Darlehensgeber können Sie sich an die untenstehende Schlichtungsstelle wenden. Näheres regelt die Schlichtungsverfahrensordnung, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich zu richten an die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Postfach 11 12 32 . 60047 Frankfurt Tel.: +49 69 2388-1907 . Fax: +49 69 2388-1919

Bindung an Kreditinstitute


Wir vermitteln und beraten umfassend und sind nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig.

Erbringung von Beratungsleistungen

Auf Wunsch bieten wir für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge auch eine Beratung an.

Höhe einer vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten und/oder Gebühren an den

Finanzierungspartner ist auch die Dienstleistung der compexx Finanz AG abgegolten.

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte

compexx Finanz AG verlangt vom Verbraucher keine Nebenentgelte.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten

Bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes erhält compexx Finanz AG ein Leistungsentgelt von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Damit werden wir von dem von Ihnen gewählten Finanzierungspartner für die

Vermittlungstätigkeit entlohnt. Da wir zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt haben,

steht die genaue Höhe unseres Leistungsentgeltes noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag dieses Leistungsentgeltes finden Sie in dem ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt werden wird. Einen vorläufigen Überblick über die Größenordnung, in der sich das Leistungsentgelt abhängig von der Produktkategorie bewegt, sieht wie folgt aus zwischen 0 - 3 % (Immobiliar-

Darlehensverträge).

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner compexx Finanz AG darüber hinaus jährlich ggf. zusätzlich eine Sondervergütung. Ob und in welcher Höhe compexx Finanz AG diese Vergütung erhält, steht zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage noch nicht fest. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

Kreditwürdigkeitsprüfung

Wir weisen Sie gemäß Art. 247 § 1 Abs. 1 EGBGB darauf hin, dass eine Kreditwürdigkeitsprüfung für den Abschluss des Darlehensvertrags zwingend ist und nur durchgeführt werden kann, wenn die hierfür benötigten Informationen und

Nachweise richtig sind und vollständig beigebracht werden. Welche Informationen und Nachweise der jeweilige Kreditgeber von Ihnen benötigt, werden Sie in Form einer Unterlagenliste von uns erfahren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Umfang unserer Befugnisse

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht

an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgebertätig.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten

Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag

abgeschlossen haben, erhält compexx Finanz AG bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht

fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht

Umfang unserer Befugnisse

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht

an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgebertätig.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten

Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag

abgeschlossen haben, erhält compexx Finanz AG bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer

Vergütung steht zu diesem

Umfang unserer Befugnisse

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht

an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgebertätig.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten

Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag

abgeschlossen haben, erhält compexx Finanz AG bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht

Umfang unserer Befugnisse

Wir beraten und vermitteln umfassend und sind nicht

an einen oder mehrere Darlehensgeber gebunden und auch nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgebertätig.

Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten

Von dem Finanzierungspartner, mit dem Sie Ihren Vertrag

abgeschlossen haben, erhält compexx Finanz AG bei erfolgreicher Vermittlung des von Ihnen gewünschten Finanzierungs- oder Zusatzproduktes ein Leistungsentgelt. Der von Ihnen gewählte Finanzierungspartner entlohnt uns so für die Vermittlungstätigkeit. Die genaue Höhe unserer Vergütung steht zu

vermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner compexx

Finanz AG darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche

Sondervergütung.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe compexx Finanz AG diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

Zeitpunkt jedoch noch nicht

fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht vermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner compexx

Finanz AG darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche

Sondervergütung.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe compexx Finanz

AG diese Vergütung erhält.

Darüber hinaus gibt es keine

fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht vermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner compexx

Finanz AG darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche

Sondervergütung.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe compexx Finanz AG diese Vergütung erhält. Darüber hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht

fest, da wir das für Sie optimale Produkt noch nicht vermittelt haben. Bei Allgemein-Verbraucherdarlehen können Vergütungen zwischen 0 % und 3 % vom Finanzierungspartner gezahlt werden.

Abhängig von dem im Kalenderjahr vermittelten gesamten Darlehensvolumen und abhängig von der Erfüllung qualitativer Kriterien zahlen einige Finanzierungspartner compexx

Finanz AG darüber hinaus jährlich ggf. eine zusätzliche

Sondervergütung.

Zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Finanzierungsanfrage steht noch nicht fest, ob und in welcher Höhe compexx Finanz AG diese Vergütung erhält. Darüber

Name und Anschrift des Darlehensvermittlers

compexx Finanz AG

Am Dreifaltigkeitsberg 9

93059 Regensburg

E-Mail: info@compexx-finanz.de

Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und

Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten

und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die

Dienstleistung der compexx Finanz AG abgegolten.

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte

Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.



Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten. Name und Anschrift des Darlehensvermittlers

compexx Finanz AG

Am Dreifaltigkeitsberg 9

93059 Regensburg

E-Mail: info@compexx-finanz.de

Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und

Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten

und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die

Dienstleistung der compexx Finanz AG abgegolten.

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte

Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.



hinaus gibt es keine Entgelte, Provisionen oder sonstige Anreize von Dritten.

Name und Anschrift des Darlehensvermittlers

compexx Finanz AG

Am Dreifaltigkeitsberg 9

93059 Regensburg

E-Mail: info@compexx-finanz.de

Höhe der vom Verbraucher verlangten Vergütung

Wir berechnen Ihnen keine Gebühren für die Auswahl und

Vermittlung der Finanzierung. Mit der Bezahlung Ihrer Raten

und/oder Gebühren an den Finanzierungspartner ist auch die

Dienstleistung der compexx Finanz AG abgegolten.

Höhe der vom Verbraucher verlangten Nebenentgelte

Wir verlangen von Ihnen keine Nebenentgelte.



Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehnsverträgen


Bei der Darlehensvermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Vermittler verpflichtet, den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss

des Vertrages nach Maßgabe des Artikels 247 § 13 Absatz 2 i.V.m. § 13a Abs. 1 EGBGB zu informieren.

Versicherungsombudsmann

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632

10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Kronenstraße 13

10117 Berlin

www.pkv-ombudsmann.de

Erstinformation


Pflichtangaben gem. § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV) in Verbindung mit § 34 d der Gewerbeordnung (GewO) und Pflichtangaben gem. § 12 Abs. 1 der Finanzanlagen Vermittler Verordnung (FinVermV) in Verbindung mit § 34 f und § 34 i der GewO.


Daten


YanikFinanz

Metin Yanik

Dresdener Straße 113c

10179 Berlin


Kontakt


Telefon: 01573 0635535

E-Mail: info@yanikpartner.de

Internet: www.yanikpartner.de


Status des Vermittlers gemäß Gewerbeordnung


Die oben benannte Person ist Handelsvertreter/in gem. §§ 84, 92 ff Handelsgesetzbuch (HGB) und tätig als Versicherungsvermittler (Mehrfachagent) gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) in Zusammenarbeit mit compexx Finanz AG, Am Dreifaltigkeitsberg 9, 93059 Regensburg.

Ich bin Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland


Registernummer: D-QD48-W1X27-95


Industrie- und Handelskammer Berlin

Fasanenstr. 85, 10623 Berlin


Ihr o.g. Berater hält weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des vorgenannten Beraters.


Es besteht eine Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten bzw. am Kapital der compexx Finanz AG durch die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G.


Schlichtungsstellen im Versicherungswesen